Pflege nach Kombinationsleistungen – flexibel und abgestimmt
Mit der Kombinationspflege nach § 38 SGB XI erhalten Sie Leistungen sowohl von einem Pflegedienst als auch durch Angehörige – optimal aufeinander abgestimmt. So können wir gemeinsam für die bestmögliche Versorgung sorgen und pflegende Angehörige entlasten.
- Kombination aus häuslicher Pflege durch Angehörige und Pflegedienst
- Pflegegeld plus Sachleistungen – ideal für flexible Betreuung
- Entlastung pflegender Angehöriger – Unterstützung im Alltag
- Individuelle Abstimmung der Einsätze – je nach Bedarf
- Transparente Planung und Dokumentation aller Leistungen
- Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI inklusive
- Unterstützung bei Beantragung und Abrechnung mit der Pflegekasse
- Pflege in vertrauter Umgebung – mit familiärer Nähe und professioneller Hilfe
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FAQ – Pflege nach Kombinationsleistungen
In diesem Abschnitt beantworten wir die häufigsten Fragen zur Kombinationspflege. Erfahren Sie, wie pflegende Angehörige und unser Pflegedienst optimal zusammenarbeiten können – für eine flexible, zuverlässige Versorgung zu Hause.
Bei der Kombinationspflege werden Sachleistungen (Pflegedienst) und Pflegegeld (z. B. für Angehörige) miteinander kombiniert. Die Leistungen werden anteilig erbracht.
Sie bestimmen selbst, wie viel Pflege durch Angehörige und wie viel durch unseren Dienst erfolgen soll. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Beantragung.
Sie ermöglicht eine flexible Versorgung, fördert die Einbindung der Familie und sorgt gleichzeitig für professionelle Unterstützung durch unsere Pflegekräfte.
Wir rechnen den Sachleistungsanteil direkt mit der Pflegekasse ab. Den restlichen Anteil erhalten Sie als anteiliges Pflegegeld.
Die Kombinationspflege kann jederzeit neu angepasst werden – je nach Gesundheitszustand, zeitlicher Verfügbarkeit der Angehörigen oder veränderten Bedürfnissen.


