Betreuungs- & Entlastungsleistungen – Unterstützung im Alltag

Mit den Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI bieten wir Ihnen Hilfe im Alltag – zur Entlastung von Angehörigen und zur Förderung sozialer Teilhabe. Wir begleiten, unterstützen und schaffen Freiräume – zuverlässig und herzlich.

Einfache Schritte für Ihre professionelle Pflege

Bei K.A.N.T. Pflegedienst möchten wir Ihnen die Pflege so einfach wie möglich gestalten. Mit nur wenigen Schritten erhalten Sie die professionelle Pflege, die Sie benötigen, direkt bei Ihnen zu Hause. So funktioniert es:

FAQ – Betreuungs- & Entlastungsleistungen

In diesem Abschnitt beantworten wir die wichtigsten Fragen zu unseren Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Erfahren Sie, wie wir pflegende Angehörige gezielt entlasten und pflegebedürftigen Menschen zu mehr Lebensfreude und Alltagsstruktur verhelfen.

Dazu gehören Unterstützung im Haushalt, Begleitung bei Terminen, Freizeitaktivitäten sowie stundenweise Betreuung zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Sie richten sich an alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 sowie deren Angehörige, die Unterstützung im Alltag benötigen oder entlastet werden möchten.

Die Kosten werden über den monatlichen Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abgerechnet – wir übernehmen die Abwicklung für Sie.

Ja – Sie können Betreuungsleistungen mit Grund- und Behandlungspflege kombinieren. Wir erstellen gemeinsam einen passenden Einsatzplan.

Wir versuchen, flexibel auf Ihre Wünsche einzugehen – auch kurzfristige Einsätze sind nach Absprache möglich, z. B. bei Ausfall der Angehörigen.