Behandlungspflege mit medizinischem Anspruch
Die Behandlungspflege nach § 37 SGB V umfasst alle medizinisch notwendigen Maßnahmen, die von Ihrem Arzt verordnet werden. Unser Team übernimmt diese Leistungen zuverlässig und fachgerecht – bei Ihnen zu Hause, im gewohnten Umfeld.
- Medikamentengabe – Tabletten richten und verabreichen nach ärztlicher Anordnung
- Injektionen – z. B. Insulin oder Thrombosespritzen fachgerecht durchführen
- Verbandswechsel – bei akuten oder chronischen Wunden, auch nach Operationen
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen – zur regelmäßigen Überwachung
- Wundversorgung – inklusive Dekubitusbehandlung nach ärztlicher Vorgabe
- Katheter- und Stomaversorgung – hygienisch sicher und einfühlsam
- Kompressionsstrümpfe und -verbände – An- und Ausziehen gemäß Verordnung
- Vorbereitung & Assistenz bei Arztanordnungen – z. B. Medikamentenpläne, Dokumentation
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FAQ – Behandlungspflege
In diesem Abschnitt beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die Behandlungspflege durch unseren Pflegedienst. Erfahren Sie mehr über ärztliche Verordnungen, Leistungen der Krankenkasse und die Abläufe der medizinischen Versorgung zu Hause.
Die Grundpflege deckt alltägliche Bedürfnisse ab (z. B. Körperpflege), während die Behandlungspflege medizinisch notwendig und vom Arzt verordnet ist (z. B. Medikamentengabe, Verbände).
Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung.
Ihr behandelnder Arzt stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus. Diese reichen wir bei Ihrer Krankenkasse ein und starten nach Genehmigung mit der Pflege.
Ja. Behandlungspflege kann gemeinsam mit Grundpflege oder Betreuungsleistungen erbracht werden – abgestimmt auf Ihren individuellen Pflegebedarf.
Das hängt von der ärztlichen Verordnung ab. Wir stimmen die Einsätze mit Ihnen ab – täglich, mehrmals wöchentlich oder bei Bedarf.


